Benutzungsordnung für das DAV Kletter- und Boulderzentrum
„Volksbank Vertical“

Zur Nutzung der Kletter- und Boulderanlage sind nur Personen berechtigt, die über die erforderlichen
Kenntnisse und Erfahrungen der beim Bouldern (seilfreies Klettern bis max. 4,50 Meter Griffhöhe) und
beim Klettern anzuwendenden Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen oder die selbst für eine
Anleitung durch fachkundige Personen sorgen. Klettern erfordert wegen der damit verbundenen
erheblichen (Sturz-)Risiken ein hohes Maß an Vorsicht und Eigenverantwortung des Nutzers.

Der Betreiber führt keine Kontrollen durch, ob der Nutzer (oder die ihn anleitenden Personen) über
ausreichende Kenntnisse der korrekten Durchführung der Sicherungstechniken und -maßnahmen verfügen
und diese anwenden. Es obliegt dem Nutzer, dies zu prüfen; eine Haftung des Betreibers ist
ausgeschlossen.

Jeder Nutzer hat in Eigenverantwortung die in der Halle aushängenden »Kletter-Regeln (Sicher Klettern)«,
»Hallen-Regeln (Allgemeine Verhaltensregeln in der Kletter- und Boulderhalle)« und »Boulder-Regeln
(Sicher Bouldern)« anzuwenden, um mögliche Gefahren für sich und Dritte zu reduzieren.
Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht eines
Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht
übertragen wurde; eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten ist vorzulegen.

Minderjährige ab vollendetem 14. Lebensjahr dürfen die Kletteranlage ohne Begleitung eines
Erziehungsberechtigten benutzen, sofern sie eine schriftliche Einverständniserklärung der
Erziehungsberechtigten vorlegen.
Minderjährige Teilnehmer einer Gruppenveranstaltung dürfen die Kletteranlage nur unter Aufsicht einer
volljährigen Person benutzen, der die Aufsichtspflicht übertragen wurde. Die Organisation, in deren Auftrag
die Gruppenveranstaltung durchgeführt wird, hat das jährlich zu erneuernde Formblatt »Dauerbestätigung
für geleitete Gruppenveranstaltungen« vorzulegen.
Formblätter für Einverständniserklärungen liegen in der Kletteranlage aus und können auf der Homepage
www.volksbank-vertical.de heruntergeladen werden. Sie müssen beim erstmaligen Besuch der
Kletteranlage vollständig ausgefüllt im Original an der Kasse abgeben werden.

Leiter einer Gruppenveranstaltung, Erziehungsberechtigte und Aufsichtsberechtigte haben dafür Sorge zu
tragen, dass die Benutzungsordnung von allen Gruppenteilnehmern oder von den durch sie begleiteten
Minderjährigen eingehalten wird.
Die gewerbliche Nutzung der Kletteranlage ist nur mit einer besonderen Genehmigung des Betreibers
gestattet. Auf diese besteht kein Anspruch.
Anweisungen des Hallenpersonals sind zu befolgen (Hausrecht). Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist
das Hallenpersonal befugt, die Kletteranlage oder Teile davon ohne Erstattung des Eintrittspreises zu
schließen und zu räumen.